AGB Ascano




1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für Lieferungen, Planungen, Dienstleistungen, Reparaturen und Services der Ascano Informatik AG (nachfolgend «Auftragnehmer»). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die AGB der Ascano Informatik AG uneingeschränkt, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder andere abweichende Konditionen gelten nur dann, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.



2. Gültigkeit

Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes angegeben, einen Monat ab Ausgabedatum gültig und ausdrücklich als «Angebot» oder «Offerte» gekennzeichnet sind.



3. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF), wenn nichts anderes angegeben. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) oder Währungsschwankungen gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt die Ascano die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen. Die Preise für die Services des Auftragnehmers ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen. Leistungen welche über das offerierte Angebot hinausgehen werden separat und wo nichts Anderes geregelt ist, nach Aufwand verrechnet. Es gelten die Branchenüblichen Stundenansätze.

Preisänderungen werden dem Auftraggeber so früh wie möglich mitgeteilt. Der Auftragnehmer kann die Preise für die Services während der Vertragslaufzeit in angemessenen Umfang anpassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht hat der Auftragnehmer im Falle einer ungewöhnlich intensiven Nutzung der Services durch den Auftraggeber.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anders erwähnt, gelten sämtliche Preise als Richtwerte.



4. Mengenangaben im Angebot

Die Mengenangaben im Angebot (m, St. etc.) sind annähernd. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Auftraggeber Äderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das vom Auftragnehmer gemachte Angebot. Änderungen/Mehrleistungen bedürfen der gegenseitigen Schriftlichkeit. Der daraus resultierende Aufwand wird entschädigt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Stellt der Auftragnehmer fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werkes Mehrleistungen (Arbeit, Material etc.) zur Folge hat, die sie bei der Erstellung des Angebots nicht kannte oder kennen konnte, hat er den Auftraggeber mündlich oder schriftlich zu informieren. Ohne schriftliche Einsprache durch den Auftraggeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt, gelten die Mehrleistungen als genehmigt und die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.



5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der Offerte, der Auftragsbestätigung, im Werkvertrag und in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Einzelne Angebote setzen die Verfügbarkeit des Internets voraus. Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Der Auftragnehmer hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in seinem Netzwerk befinden und kann daher keine fehlerfreien Services garantieren.
Der Auftragnehmer ist für die permanente Verfügbarkeit der eigenen Infrastrukturen zur Erbringung von Services (z.B. Cloud-Services) besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann der Auftragnehmer jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Services einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen. Es entstehen dadurch keine Haftungsansprüche.



6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ICT-Services des Auftragnehmers und dessen Unterlieferanten (Subunternehmer oder Zulieferer) sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

• Dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen über vorhandene technische Einrichtungen zur Nutzung von Services des Auftragnehmers mitzuteilen oder die Installation notwendiger technischer Einrichtungen durch den Auftragnehmer zu ermöglichen

• Erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Behebung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen

• Dem Auftragnehmer die durch die Überprüfung ihrer Infrastruktur entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.



7. Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für die Art und Weise der Nutzung dieser Services, namentlich für die publizierten Inhalte. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet keine illegalen und rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechts-, sittenwidriger- oder jugendgefährdender Inhalte einzuhalten. Der Auftraggeber ist auch für Hinweise (Links) auf solche Informationen verantwortlich. Die Systeme des Auftragnehmers dürfen nicht für das Eindringen in fremde Systeme, die Verbreitung von Schadsoftware oder das unverlangte Versenden von E-Mails verwendet werden.
Der Auftraggeber unterlässt es zudem, Prozesse oder Skripte auf den Systemen des Auftragnehmers zu konfigurieren, welche auf eingehende Netzwerkverbindungen antworten (wie z.B. für Filesharing, Bots, Chats). Der Auftraggeber hat zudem sicherzustellen, dass eingesetzte Prozesse oder Skripte (z.B. PHP, CGI) nicht fehlerhaft sind und dadurch die Systeme des Auftragnehmers stark belasten oder den Betrieb beeinträchtigen.
Sicherheitslücken in installierter Software (z.B. Content Management Systeme etc.) sind vom Auftraggeber in angemessener Frist zu beheben. Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, welche eine automatisierte Speicherung oder Übermittlung unerwünschter Inhalte verhindern, insbesondere Einträge in Gästebücher, Blogs, Foren und Kontaktformularen.

Beizug Dritter

Die Ascano ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Falls der Auftragsgeber Dritte zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten hinzuzieht, hat er der Ascano dies mitzuteilen. Die Ascano kann die Mitwirkung eines Dritten bei der Erfüllung eines Vertragsgegenstandes untersagen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.

Ebenfalls hat der Auftragsgeber dem Dritten die hier vorliegenden AGB ebenfalls zur Kenntnis zugeben.



8. Schutz der Urheberrechte

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nationale und internationale Urheberrechte und andere Schutzrechte wie Namens- und Markenrechte Dritter nicht zu verletzen (insbesondere auch Rechte an Domainnamen, welche der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers registriert).



9. Nutzung der Services durch Dritte

Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung von Services durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Zugangsinformationen und Passwörter an Dritte weiterzugeben.



10. Verantwortung des Auftragnehmers für Inhalte

Der Auftragnehmer ist in keiner Weise verpflichtet, die Rechtskonformität der Auftraggeber-Inhalte zu überprüfen. Bei Bekanntwerden eines Verstosses behält sich der Auftragnehmer vor, den Vertrag ohne Ankündigung einseitig fristlos zu kündigen und die entsprechenden Services sofort abzuschalten. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso rechtliche oder strafrechtliche Schritte des Auftragnehmers. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich dadurch nicht.



11. Eigentums- und Immaterialgüterrecht

Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleiben beim Auftragnehmer.



12. Geistiges Eigentum des Angebots und Konventionalstrafe

Die vom Auftragnehmer dem Auftraggeber übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen, elektronische Daten etc. bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden.



13. Vertragsbeginn / Dauer / Kündigungen bei wiederkehrenden Services

Vertragsabschluss

Die Registrierung der Services beim Auftragnehmer erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit dem Auftragnehmer gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben. Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen in den einzelnen Bestellformularen oder spezifischen Vertragsdokumenten.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin werden grundsätzlich im Einzelvertrag oder auf den Bestellformularen so geregelt, dass sie für den Kunden ersichtlich sind. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen:

• Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate

• Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode gekündigt werden

• Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode beim Aufragnehmer eingetroffen sein

Aufwände ausserhalb der Vertragslaufzeit

Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

Fair and Acceptable Use Policy

Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab, oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.



14. Bestellungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.



15. Zahlungsbedingungen, Verzug

Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot enthalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gerät der Auftraggeber automatisch ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn hat der Auftragnehmer Anspruch auf 5% Verzugszins (jedoch mindestens CHF 20) sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Die Mahnspesen betragen:

• 1. Mahnung kostenlos

• 2. Mahnung CHF 20.-

• 3. Mahnung CHF 30.

Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung vom Auftraggeber als genehmigt.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Auftraggeber ganz oder teilweise einzustellen oder Services zu sistieren, bis seine Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Auftraggebers.
Für die Wiederaufschaltung von ICT Services wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50 erhoben.



16. Lieferfristen

Für Lieferfristen von Produkten, Materialien und ICT Services können nur Richtangaben zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese jederzeit ändern können. Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich zugesichert wurden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund von Lieferverzug vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung einzufordern.



17. Lieferung durch Auftraggeber

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für durch den Auftraggeber gelieferte Produkte und Materialien sowie durch von ihm Beauftragte und von diesen gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie, dass die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers auf den Endgeräten und Komponenten des Auftraggebers einwandfrei funktionieren, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.



18. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug, so hat der Auftragnehmer das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.



19. Termine, Terminverschiebungen

Werden in Offerten oder Verträgen Termine festgehalten, sind diese als Richttermine zu verstehen.

Kann der Auftraggeber die Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung des Vertrags nicht gewährleisten (z.B. durch Terminverzug bei Vorarbeiten), ist der Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Können Termine vom Auftragnehmer infolge verspäteter Instruktion,Dokumentation oder anderweitigen Verletzungen von Mitwirkungsobliegenheiten durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, lehnt der Auftragnehmer jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab.



20. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen in einem Informatik-Projektes liegt beim Auftraggeber bzw. der Projektleitung, sofern nicht anders vereinbart. Mehraufwände infolge ungenügender Koordination werden, wenn schriftlich nicht anders vereinbart, zu Regieansätzen separat verrechnet.



21. Unterlieferanten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Teilen der im Angebot definierten Leistungen und Lieferungen an Unterlieferanten (Subunternehmer oder Zulieferer) zu übertragen. Wird ein Unterlieferant vom Auftraggeber vorgeschrieben, lehnt der Auftragnehmer die Gewährleistung für Leistungen dieses Unterlieferanten ab.



22. Prüfung, Mängelrüge, Abnahme

Sofern im Angebot keine Termine für die Prüfung und/oder Abnahme festgelegt sind, hat der Auftraggeber die Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt, Abholung, Annahme oder Nutzung zu prüfen und dem Auftragnehmer allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für verdeckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist. Unterlässt der Auftraggeber seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt.



23. Mitwirkungspflicht

Beinhaltet der Vertrag Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer von der weiteren Leistungspflicht entbunden. Ferner kann der Auftragnehmer nach erfolgter Abmahnung dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Änderungen der Personen- oder Firmendaten des Auftraggebers oder bei jeder weiteren rechtlichen Gegebenheit mit Einfluss auf den Vertrag den Auftragnehmer innert einem Monat darüber zu informieren.



24. Lizenzen

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Forderungen Dritter oder Hersteller auf Grund Nichteinhaltens derer Lizenzbestimmungen.



25. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter, sowie andere Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel, Pandemien/Epidemien etc. Wenn der Auftraggeber Lieferungen und/oder Leistungen von Unterlieferanten oder Subunternehmern direkt bezieht oder in Auftrag gibt, besteht für diese Leistungen keinerlei Haftungs- bzw. Garantieanspruch gegenüber demAuftragnehmer.
In jedem Fall hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, zu befreien. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Integrität der
gespeicherten Daten auf Systemen des Auftragnehmers oder eines Unterlieferanten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer gewährt für seine Services weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb, auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist wegbedungen.



26. Diebstahl

Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.



27. Gewährleistung

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Angebot beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach erfolgter Abnahme des Werks. Weist das Werk bei der Abnahme keine oder nur unwesentliche Mängel auf, so gilt das Werk als abgenommen und die Garantiefrist beginnt zu laufen. Weist das Werk wesentliche Mängel auf, welche die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen, werden die Mängel protokolliert, die Abnahme wird zurückgestellt und zur Behebung der Mängel wird eine Frist vereinbart. Danach erfolgt eine erneute Prüfung.
Der Auftraggeber profitiert bei Drittprodukten von derselben Gewährleistung, wie sie dem Auftragnehmer vom Hersteller eingeräumt wird. Aufwendungen für Folgeschäden und Zusatzarbeiten aufgrund mangelhafter Hard- und Software fallen nicht unter die Herstellergarantie.



28. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.. Der Auftraggeber behandelt alle Informationen, die er vom Auftragnehmer erhält, streng vertraulich (Insbesondre Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.). Der Auftraggeber verpflichtet sich, sichere Passwörter zu wählen und in angemessenen Abständen zu erneuern. Für den Abschluss eines allfälligen Auftragsbearbeitungsvertrages ist der Auftraggeber verantwortlich.

Aus Gründen der Sicherheit im Interesse des Anlagenbesitzers sind durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Der Auftragnehmer darf Kontaktdaten des Auftragnehmers für Marketingzwecke bearbeiten, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, dem Auftraggeber Werbung von Unternehmen zuzustellen, welche der SAK-Gruppe angehören. Der Auftragnehmer kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen kann. Er Auftragnehmer ist zudem berechtigt die Kundendaten zu Inkassozwecken an Dritte weiterzugeben.



29. Angabe des Auftraggebers als Referenz

Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber als Referenz gegenüber potenziellen Auftraggebern kostenlos zu verwenden. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers mit Logo unter Angabe der ausgeführten Gewerke ohne weitere Einwilligung des Auftraggebers für Drucksachen oder elektronische Medien zu verwenden.



30. Übertragung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Auftraggebers an eine andere Gesellschaft zu übertragen, sofern der Auftragnehmer diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Ferner ist der Auftragnehmer ermächtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebers Verträge oder Forderungen daraus zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.



31. Schriftform und ungültige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung des Vertrags als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrags nicht. Soweit möglich, werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine gleichwertige gültige ersetzen.



32. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Obligationenrecht unter Ausschluss des «Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (sog. Wiener- oder UN-Kaufrecht)». Gerichtsstand für den Auftraggeber und den Auftragnehmer ist CH-9000 St. Gallen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz bzw. an seinem statuarischen Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ascano Informatik AG / V.1.2/ 10.01.2021